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Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Rahmen der Entgeltabrechnung
Im Entgeltbereich ist die Dokumentation von Sachverhalten sehr wichtig für deren korrekte Einordnung.
Dies in der Verhandlung mit dem Mitarbeiter bei Zusagen von Themenstellungen, aber auch, wenn zugesagte Sachverhalte geltend gemacht werden sollen und daraus abgeleitete Ansprüche nachgewiesen werden müssen.
Darüber hinaus sind die mindestens alle vier Jahre stattfindenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen zu beachten. Hier sind vor Jahren abgestimmte Sachverhalte einem Betriebsprüfer zu erklären und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben müssen nachgewiesen werden.
Je genauer diese Sachverhalte dokumentiert und festgehalten wurden, umso leichter lassen sich im Rahmen der Prüfung dann Rückfragen beantworten oder im Streit um personelle Ansprüche deren Haltbarkeit geltend machen.
Die Mandanten-Info ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Thematik der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Rahmen der Entgeltabrechnung.
Inhalt:
1. Einführung
2. Aufzubewahrende Unterlagen generell
3. Lohnkonto
3.1 Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
3.2 Lohnsteuerliche Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto
3.3 Sozialversicherung
3.4 Aufbewahrungsfristen von Lohnkonten
4. Entgeltunterlagen in elektronischer Form
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