Ab Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller 36 Mio. Grundstücke erfolgen. In den meisten Bundesländern wird die reformierte Grundsteuer in Zukunft auf Basis des wertabhängigen Bundesmodells ermittelt. Doch einige Bundesländer bedienen sich der Öffnungsklausel und haben eigene Berechnungsmodelle eingeführt.
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