-Steuerliche Förderung bei Aus- und Weiterbildung
-Kindergeld
-Rechtliche Besonderheiten
Kleine Kinder – kleine Sorgen; große Kinder – große Sorgen! Anfangs mag man dies nicht immer glauben, aber die Wirklichkeit holt einen dann doch häufig schnell ein. Vor allem dann, wenn die volljährigen Kinder – was heutzutage fast normal ist – sich noch in der Aus- oder Weiterbildung befinden.
Die Frage „Wer bezahlt die Aus- oder Weiterbildung?“ hat natürlich unmittelbare Auswirkungen darauf, wer wie mit den Ausgaben Steuern sparen kann. Aber auch Fragen nach der Unterhaltspflicht oder dem Bezug von Kindergeld ist nicht nur minderjährigen Kindern vorbehalten, sondern stellt sich auch bei Volljährigen.
In fast allen dieser Bereiche gibt es aufgrund der Vielzahl der praktischen Konstellationen auch ein nahezu unendliches Feld von Schwierigkeiten und Potenzial für Streit mit dem Finanzamt.
Inhalt
1. Vorwort
2. Kinder im Sinne des Gesetzes
3. Überblick-Checkliste:
Volljährige Kinder in der Steuererklärung
4. Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder
5. Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern
5.1 Die Grundregel:
Eltern sind die Anspruchsberechtigten
5.2 Kindergeldanspruch bei getrennt lebenden Eltern
5.3 Kind mit eigener Wohnung
5.4 Die Ausnahme von der Regel:
Kindergeldauszahlung an das Kind
5.5 Das volljährige Kind ist hilfsbedürftig (Hartz IV)
6. Arbeitssuchende Kinder bis 21 Jahre
7. Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung oder Studium
7.1 Kinder in der Erstausbildung oder dem Erststudium
7.2 Weitere Ausbildungen und Zweitstudium
7.3 Ausbildung in „mehreren Akten“
8. Sonstige einkommensteuerliche Vergünstigungen
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