Als Steuerberater mit Erlaubnis zur Führung der „Landwirtschaftlichen Buchstelle für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe“, speziell für Winzer und die Weinbauwirtschaft, bieten wir Beratung und Dienstleistungen in allen steuerlichen Fragen.
Die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist gesetzlich geschützt und wird von der Steuerberaterkammer an Steuerberater verliehen, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachgewiesen haben. Der Titel „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wird als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt.
Der Steuerberater für Land- und Forstwirtschaft muss eine Vielzahl von Fragestellungen berücksichtigen, die bei der Besteuerung von gewerblichen Unternehmen nicht auftreten. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wurden durch den Gesetzgeber besondere gesetzliche Bestimmungen geschaffen, die sich in vielfältiger Weise auswirken.
Winzer, Betriebe des Gartenbaus und andere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sind stetigem Kosten- und Wettbewerbsdruck ausgesetzt, nicht nur durch ausländische Märkte. Investitionen und Finanzierungen müssen bei Banken klar definiert werden, um neue Ideen und Konzepte umsetzen zu können. Moderne landwirtschaftliche Unternehmen brauchen Liquidität und ein Risikomanagement für den Blick in die Zukunft. Wir, die Steuerkanzlei fhplus, sind Ihr Partner in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen.